Bis auf weiteres keine Annahme von HBCD-haltigem Baustyropor.

An Bauwerken als z.B. Wärme- und Trittschalldämmstoff eingesetztes Styropor muss in Deutschland aus Brandschutzgründen mit Flammschutzmittel ausgerüstet sein. Dafür wurde bisher das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) verwendet, welches nach neuen Erkenntnissen als langlebiger organischer Schadstoff umweltrelevante Probleme verursacht. Deshalb wurden EU-weit und damit auch in Deutschland die gesetzlichen Regelungen angepasst und Polystyrol-Dämmstoffe, die mit HBCD als Flammschutzmittel ausgerüstet sind, als gefährlicher Abfall eingestuft.

Bis auf weiteres ist damit die Annahme dieser HBCD-haltigen Dämmstoffe in unseren Anlagen nicht möglich.

Nicht betroffen sind Verpackungsabfälle aus Styropor, die Sie weiterhin über unsere Anlagen entsorgen können. Nach unseren Erkenntnissen gibt es zur Zeit deutschlandweit keine gesicherten und wirtschaftlichen Möglichkeiten, die betroffenen Abfälle zu entsorgen. Selbstverständlich werden Sie umgehend auf dieser Seite von uns informiert, sobald es Lösungsmöglichkeiten für diese Problematik gibt.